1. Kostenlose Rufnummernmitnahme
Laut §59 "Anbieterwechsel und Rufnummernnmitnahme" des Telekommunikationsgesetzes ist es Anbietern jetzt untersagt eine Gebühr für die Rufnummernportierung zu verlangen. Der Anschluss darf bei der Portierung außerdem nicht länger als einen Tag unterbrochen sein.
2. Informationspflicht zu günstigeren Verträgen
Einmal im Jahr ist der Anbieter verpflichtet seine Kunden darüber zu informieren, sobald ein Vertrag, der die gleichen oder bessere Leistungen enthält, mittlerweile günstiger geworden ist. Der Kunde muss sich daher nicht unbedingt regelmäßig auf der Website des Anbieters über neue Angebote oder veränderte Bedingungen erkundigen.
3. Telefonisch abgeschlossene Verträge
Eine der, rechtlich gesehen, wohl wichtigsten Änderungen ist, dass Anbieter jetzt verpflichtet sind dem Kunden eine schriftliche Zusammenfassung der Vertragsbedingungen zu schicken, wenn ein Vertrag telefonisch abgeschlossen wurde. Dies muss unmittelbar nach dem Telefongespräch erfolgen und erst wenn der Kunde oder die Kundin den Vertrag auch schriftlich bestätigt hat, wird dieser wirksam.
4. Automatische Verlängerung
Früher konnten Verträge nach 24 Monaten automatisch mit weiteren 12 Monaten verlängert werden, wenn der Kunde / die Kundin den Vertrag nicht kündigte. Dies ist nicht mehr erlaubt. nach Ablauf der 24 Monate muss ein Vertrag monatlich kündbar sein.